Auktionsregeln für Auktion ‚Niedrigstgebot ‘
I. Allgemeines
Inhalt der Auktion ist die Ermittlung des kleinsten einmalig abgegebenen Gebotes für das Auktionsobjekt. Sofern kein Gebot einmalig vorliegt, wird aus der Gruppe mit den wenigsten Mehrfachnennungen und den niedrigsten Geboten ein Teilnehmer ausgelost. Die Auktion wird dergestalt durchgeführt, dass der Gewinner die Möglichkeit erhält, das Auktionsobjekt zu dem von ihm gebotenen günstigen Preis zu erwerben.
Beteiligte:
II. Die Auktion
§ 1 Veranstalter und Veranstaltungsgegenstand
Die Veranstaltung der Auktion erfolgt durch den Veranstalter.
Gegenstand der Veranstaltung und den Wert des Auktionsobjekts können Sie der Auktionsseite entnehmen. Der Gewinner der Auktion kann das Auktionsobjekt beim Veranstalter zu dem gebotenen Preis erwerben. Alle Leistungsverpflichtungen aus dem Erwerb des Auktionsobjekts ergeben sich alleine aus dem Verhältnis des ermittelten Gewinners zum Veranstalter, ebenso gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers und des Veranstalters. Der ermittelte Gewinner hat so die Möglichkeit, sich vor Annahme des Angebotes über die Einzelheiten zu informieren und diese ggf. mit dem Veranstalter abzusprechen.
§ 2 Teilnahme / Gebotsabgabe / Gewinnermittlung
1. Teilnehmer können kostenlos und anonym an den Auktionen teilnehmen. Um weitere Bequemlichkeiten in Anspruch nehmen zu können, bietet sich eine Registrierung mittels der E-Mail-Adresse an.
2. Die Teilnehmer tragen ihr Gebot in der Syntax EURO,CENTCENT in das jeweils vorgesehen Feld ein. Gebote, die ohne Angabe von Kommastellen eingehen, werden automatisch als €-Gebote gewertet, nicht als Cent. Es werden lediglich die ersten beiden Ziffern hinter dem Komma berücksichtigt, bei entsprechend mehr Nachkomma-Stellen wird kaufmännisch auf 2-Nachkommastellen gerundet. Die Gebote können maximal in Höhe des Artikelpreises abgegeben werden.
3. Der Teilnehmer bekommt nach Abgabe seines Gebots, seinen Rang, seine Gebots-ID und seine Gebots-PIN angezeigt. Registrierte Teilnehmer erhalten die zuvor genannten Daten in einem Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass zur Gewinnannahme die Gebots-ID und die Gebots-PIN unbedingt erforderlich sind.
4. Der potentielle Gewinner ist derjenige, der das kleinste einmalige Gebot abgegeben hat. Sofern kein Gebot einmalig vorliegt, wird aus der Gruppe mit den wenigsten Mehrfachnennungen und den niedrigsten Geboten ein Teilnehmer ausgelost.
5. Es ist grundsätzlich derjenige der finale Gewinner der Auktion, der nach den oben genannten Regeln bestimmt wurde und innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe des Gewinngebots durch den Veranstalter, seinen Willen zur Gewinnannahme durch die Bekanntgabe seiner Gebots-ID und Gewinn-PIN bestätigt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt vorrangig auf www.tawenga.com durch die Bekanntgabe der Gebots-ID des Gewinnbebots – registrierte Teilnehmer können zusätzlich via E-Mail benachrichtigt werden.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
An den Auktionen dürfen nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen teilnehmen. Insbesondere Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Der Interessent / Teilnehmer akzeptiert die Auktionsregeln, die AGB’s des Providers, die AGB’s des Veranstalters und die Datenschutzerklärung und stimmt diesen zu.
§ 4 Laufzeit der Auktion
1. Die Auktion wird sofort beendet, wenn im angegebenen Zeitfenster kein weiteres Gebot abgegeben wird, andernfalls wird die Auktion um das angegebene Zeitfenster nach der Gebotsabgabe verlängert. Die Zeitfenster werden in unbestimmten Abständen gekürzt.
§ 5 Kaufvertrag kommt nicht zustande
Sofern ein Kaufvertrag nach Abschluss der Auktion, verschuldet durch den Veranstalter, nicht zustande kommen sollte, erhält der Auktionsgewinner einen Geldbetrag in Höhe des Auktionsbetrags abzgl. der Servicegebühr für den Provider und abzgl. seines Gebotsbetrags.
§ 6 Sonstiges
1. Hiermit werden ebenso die AGB’s und die Datenschutzerklärung ausdrücklich anerkannt und akzeptiert.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Der Provider behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und die Auktionsregeln in Abstimmung mit den Partnern jederzeit zu ändern oder zu korrigieren.
München, den 18.07.2009